AGBs / Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens „Meik’s Pferdetaxi“


Alle Transportleistungen des Unternehmens obliegen den nachfolgenden Bestimmungen zu Grunde, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen. Abweichende Abreden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie im Einzelfall schriftlich vereinbart und von allen Vertragsparteien gegengezeichnet wurden.

§ 1 Begriffsbestimmungen/Definitionen, Anwendung TierSchTrV

(1) Transportleistung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Transport von Pferden/Tieren mit eigens für den Transport von Tieren konstruierten Kraftfahrzeugen.

(2) Soweit in diesen Geschäftsbedingungen kurz von „das Pferd“/"dem Tier" die Rede ist, sind damit das Pferd/Tier oder die Pferde/Tiere gemeint, welche für den Transport mit unserem Unternehmen bestimmt sind.

(3) Es gelten grundsätzlich die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Tiertransporte (TierSchTrV Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005) in ihrer jeweils gültigen Fassung, an welche sich das Unternehmen gebunden hält.

§ 2 Bezahlung

(1) Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vollständig nach Beendigung des Transports, beim Fahrer/in in Bar oder per Ec-Karte. Je nach Vereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von mind. 50% im Voraus zu leisten. Zahlungen auf Rechnung ist nur noch bei gesonderter vorzeitiger Absprache möglich.

(2) Sofern ein Transport abgebrochen werden muss, weil ein Tier trotz aller Bemühungen nicht transportwillig ist, werden alle entstandenen Kosten (z.B. Leerfahrt, Standzeit) in Rechnung gestellt.

(3) Der Auftragnehmer behält sich ein Rücktrittsrecht bis zu 14 Tagen vor Transportbeginn vor. Geleistete Anzahlungen werden hier zu 100% erstattet. Der Auftraggeber kann bis zu 21 Tage vor Transportbeginn ohne entstehende Kosten vom Vertrag zurücktreten. Bei Kombi-Transporten gilt ein Rücktrittsrecht von 30 Tagen.

(4) Bei Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers innerhalb von 10 - 21 Tagen vor Transportbeginn, wird eine Ausfallpauschale von 50% des vereinbarten Transportpreises fällig, sowie evtl. gebuchte Maut-, Flug- oder Fährkosten.

(5) Bei Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers innerhalb von 4 – 9 Tagen vor Transportbeginn, wird eine Ausfallpauschale von 75% des vereinbarten Transportpreises fällig, sowie evtl. gebuchte Maut-, Flug- oder Fährkosten.

(6) Bei Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers innerhalb von 72 Stunden vor Transportbeginn, wird eine Ausfallpauschale von 100% des vereinbarten Transportpreises fällig, sowie evtl. gebuchte Maut-, Flug- oder Fährkosten.

§ 3 Aufwendungsersatz

(1) Wird ein Transport durch den Auftraggeber abgesagt und sind bis zu diesem Zeitpunkt bereits Aufwendungen von dem Unternehmen getätigt worden, hat der Auftraggeber dem Unternehmen diese zu erstatten. Dies sind insbesondere: Kosten für die Notfallplanung, Routenplanung, gebuchte Maut-, Flug- oder Fährkosten usw.

§ 4 Pfandrecht an dem transportierten Pferd/Tier


(1) Für den Fall der Nichtzahlung der fälligen Transportkosten wird vereinbart, dass der Transportunternehmer wegen fälliger Forderungen aus der Transportvereinbarung, gegen den Auftraggeber ein Pfandrecht an dem transportierten Pferd/Tier erwirbt und befugt ist, sich an dem verpfändeten Pferd/Tier zu befriedigen.

(2) Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Vorschriften des BGB.

(3) Der Auftraggeber erkennt dieses Pfandrecht, mit der Auftragsbestätigung und der daraus folgenden Verladung seines Pferdes/Tieres an.



§ 5 Be- & Entladung


Jede Be- & Entladung ist vom Auftraggeber oder einem von ihm Beauftragten durchzuführen und geschieht in Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bestimmte Person vor Ort ist und das Be- bzw. Entladen übernimmt. Sollten diese Vorgänge durch das Unternehmen übernommen werden, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Das Unternehmen haftet nur bei grob fahrlässiger Handhabung des Vorganges.




§ 6 Haftung und Haftungsausschluss


(1) Die Haftung seitens des Unternehmens für Beschädigungen am Pferd/Tier oder durch das Pferd/Tier ist ausgeschlossen, wenn sich das Pferd/Tier während des Verladevorgangs oder Transportes unbändig aufführt oder bereits vor dem Transport in einer Weise erkrankt ist, welche die Transportsicherheit des Pferdes/Tieres wesentlich beeinträchtigt (Notfalltransporte) und soweit dabei ggf. vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss schriftlich erteilte besondere Weisungen unsererseits befolgt wurden.


(2) Jedes zu Transportierende Pferd/Tier muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Für vom Pferd/Tier verursachte Schäden am Transportmittel, an Hilfsmitteln, an Betriebsmitteln oder dem Personal haftet der Auftraggeber im vollen Umfang (100%). Das Zahlungsziel beschränkt sich hier auf 14 Tage.


(3) Das Transportunternehmen haftet nur dann für Schäden, die während des Be- und Entladevorgangs oder während des Transports am Pferd/Tier oder durch das Pferd/Tier entstehen, wenn dem Unternehmen oder dem Fahrer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.


(4) Für ein von uns befördertes Pferd/Tier besteht eine Güterschadenhaftpflichtversicherung über 40 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm bei Verlust oder Beschädigung. Die Haftung des Unternehmens ist begrenzt auf die Höhe dieser Versicherungsleistung, also 40 Sonderziehungsrechte je Kilogramm bei Verlust oder Beschädigung. Die Begrenzung der Haftung entfällt, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig begangenen Handlung seitens des Unternehmens beruht, die in dem Bewusstsein erfolgt, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.






(5) Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, Verzögerungen bzw. Verspätungen, Transporttermin-Verschiebungen oder Stornierungen und daraus resultierende Mehrkosten oder Schäden, wenn sie auf Grund von unrichtigen Angaben seitens des Auftraggebers, Defekten an Fahrzeugen, Erkrankung des Fahrers , widrigen Straßenzuständen oder Witterungsbedingungen wie z.B. Schneefall, Eisregen,

Sturm, Orkane oder sonstiger Witterungsbedingungen, durch die ein sicherer Transport nicht gewährleistet werden kann, hervorgerufen werden. Der Ausschluss der Haftungspflicht entfällt, wenn dem Unternehmen diesbezüglich die Nichtbeachtung üblicher Sorgfaltspflichten nachgewiesen wird.



§ 7 Equidenpass


(1) Auf Grund gesetzlicher Vorschriften muss der Equidenpass bei jedem Transport des Pferdes/Tieres, auch bei Transporten zur Klinik, Turnier oder zu Zuchtschauen, und sonstigen Transporten, denen kein Notfall zu Grunde liegt, mitgeführt werden. Es wird von dem Unternehmen kein Pferd/Tier ohne Equidenpass transportiert, es sei denn, dem Transport liegt ein Notfall zu Grunde.


(2) Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass der Equidenpass dem Unternehmen mitgegeben wird. Wird dieser Grundsatz missachtet, trägt der Auftraggeber die dadurch anfallenden Kosten, bsp.  für die Leerfahrten bei Nichtdurchführung des Transportes, Strafzahlungen bei Kontrollen, usw.



§ 8 Einholung notwendiger Zustimmungen durch den Auftraggeber


(1) Der Auftraggeber besorgt die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wege und Plätze erforderlichen Zustimmungen der jeweiligen Eigentümer. Er stellt den Unternehmer von Ansprüchen Dritter, die sich aus einem unbefugten Betreten oder Befahren eines fremden Grundstückes ergeben können, frei.



§ 9 Medien


(1) Wir als Unternehmen behalten es uns vor, von uns gemachte Bilder/Videos zu Werbezwecken auf Sozialen Medien wie Facebook, Instagram, usw. und unserer Homepage zu verwenden.


(2) Sollte der Auftraggeber hiermit nicht einverstanden sein, hat er dies vor Fahrtantritt, dem Unternehmen mitzuteilen .



§ 10 Gerichtsstand


(1) Das zuständige Gericht ist immer das, des Unternehmens in Bergheim (Rhein-Erft-Kreis).





§ 11 Schlussbestimmungen


(1)  Mit dem Verladen des Pferdes/Tieres, stimmt der Pferdehalter/Tierhalter unseren AGBs zu.


(2) Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 Abs. 1 BGB).


(3) An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.



Stand der AGBs 01.04.2017

Vertragspartner im Sinne dieser Vereinbarungen ist die Firma

Meik´s Pferdetaxi

Inh. Meik Meier

In der Aue 6

50126 Bergheim 




Haftungsausschluss:

Urheberrecht


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Datenschutzerklärung


1.Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen:


Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch und als Verantwortlicher:



Meik´s Pferdetaxi


Inh. Meik Meier


In der Aue 6

50126 Bergheim


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Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.


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- Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. lit. ag DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,


- die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.


- für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie


- die gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.


4. Betroffenenrechte


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- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorie von Empfängern, gegen denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;


- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;


- gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechtsanwalt auf freie Meinungsäußerungen und Informationen, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;


- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie doch diese Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DDSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;


- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;


- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und


- gemäß Art. 77 DSGVO sich einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.


5. Widerspruchsrecht


Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzten Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht , das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.


Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an meiks-pferdetaxi@outlook.de


6. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung


Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter https://www.meiks-pferdetaxi.de/agbs-/-datenschutzerkl%C3%A4rungl von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.



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